Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für jene Vertragsverhältnisse mit der DFP DOCK11 GmbH (im folgenden Dokument kurz »STUDIO11« genannt), welche den Mietservice betreffen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Auftragsbestätigung oder dem Abschluss des Mietvertrages erkennen die Kunden die Geltung der Mietbedingungen in jedem Fall an. Die Mietbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse, den STUDIO11 Mietservice betreffend, mit den Kunden. Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mietbedingungen auf dem Kostenvoranschlag oder Auftragsdokument haben Vorrang vor diesen Miet- und Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt
2.1 Die Rentangebote von STUDIO11 sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterschrift des Mietvertrages zustande. Digitale Auftragsunterschriften sind gleichermaßen gültig.
2.2 Der Mietservice basiert grundsätzlich auf Abholung. Transportkosten werden gesondert berechnet.
2.3 Stornierungen sind nur bis zu 7 Tage vor Beginn des Miettages gültig. Sollte eine Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn des Miettages eingehen, so werden 50% des Angebotspreises berechnet. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des Miettages, wird der volle Angebotspreis für die vereinbarte Mietzeit in Rechnung gestellt, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Für die zeitliche Berechnung der Stornierung ist der frühste vereinbarte Start-Zeitpunkt der gebuchten Räume ausschlaggebend. Sollte keine Uhrzeit für den Vermiettag vereinbart worden sein, oder es sich um eine Equipmentmiete ohne Raumbuchung handeln, so ist von 08:00 Uhr morgens auszugehen.
2.4 Für den Fall, dass STUDIO11 aufgrund der nicht erfolgten oder verspäteten Rückgabe des Equipments durch einen anderen Mieter an der vereinbarten Vermietung gehindert ist, wird keine Haftung übernommen werden.
2.5 Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, die STUDIO11 nicht zu vertreten hat, ist STUDIO11 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Mieter hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.
4. Mietgebühr
4.1 Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Paketpreisen von STUDIO11, welche auf www.studio11.rent ersichtlich sind. Sollte die Website nicht erreichbar sein, so können die Paketinhalte und Preislisten auch per E-Mail oder telefonisch angefragt werden. Die Mietgebühren für die Überlassung der über die Paketinhalte hinaus gehenden Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer Preisliste, welche wir auf Anfrage per E-Mail zusenden. Einzelne Preise teilen wir auf Wunsch auch telefonisch oder vor Ort mündlich mit. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mit geliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwecks Übersichtlichkeit stellen wir alle Mietgebühren in einem Kostenvoranschlag transparent dar. Dies gilt natürlich nicht für Equipment, welches nach Auftragsbestätigung zusätzlich vom Mieter oder den Angehörigen seines Filmstabs angefragt und von STUDIO11 herausgegeben wird. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Preise zu erfragen oder diese zu verhandeln. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die den Preislisten zu Grunde liegenden Mietgebühren bei Entgegennahme des Equipments akzeptiert werden.
4.2 Ein Mangel der Mietgegenstände muss unverzüglich angezeigt werden. Spätere Mängelanzeigen führen zum Gewährleistungsausschluss. Dies betrifft auch etwaige Mietminderungen.
5. Mietzeit
5.1 Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer, wobei die Mietgebühr auch dann voll zu zahlen ist, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung diesen Werten nicht entspricht. Der Mietzins richtet sich nach der Dauer der Mietzeit und wird nach Tagessätzen berechnet. Hiervon sind auch Samstage, Sonn- und Feiertage umfasst. Die Minimalmietzeit beträgt einen Tag (24 Stunden). Wird das Mietgerät vor Ablauf von 24 Stunden zurückgegeben, wird als Mietzins ein voller Tagessatz berechnet. Der Transport gilt als Mietzeit.
5.2 Bei verspäteter Rückgabe ist für die Dauer der Vorenthaltung der vereinbarte Mietzins zu zahlen. Minderungsrechte können für diesen Zeitraum nicht geltend gemacht werden. Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte auf Beschädigungen vor.
5.3 Werden die Mietgeräte unvollständig an STUDIO11 zurückgegeben, gilt die Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt als nicht erfolgt, an dem das fehlende Teil bzw. die fehlenden Teile nachträglich bei STUDIO11 eingetroffen sind.
5.4 Werden an Mietgeräten Eigentümer-Hinweisschilder, Siegel oder Aufkleber entfernt oder beschädigt, berechnet STUDIO11 dem Mieter hierfür eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- EUR zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Transport
Die Transportkosten gehen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu Lasten des Mieters und sind nicht im Mietpreis enthalten. Ebenso trägt der Mieter die Transportgefahr.
7. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
7.1 Die Geräte bleiben alleiniges Eigentum von STUDIO11. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist STUDIO11 zur sofortigen Rücknahme der Geräte und zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
7.2 Sollten während der Mietzeit Dritte Rechte an dem Mietgerät geltend machen, z. B. durch Pfändung oder Beschlagnahme, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich über das Eigentumsrecht von STUDIO11 zu informieren und STUDIO11 dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort der Geräte genau Auskunft zu erteilen. Auf außergewöhnliche Umstände ist hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz der Geräte im Ausland.
8.2 Der Mieter hat das Mietgerät sorgfältig und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen.
8.3 Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden.
8.4 Der Mieter hat sich bei Übernahme des Mietgerätes vor Inbetriebnahme von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktionsfähigkeit und dem einwandfreien Zustand des Gerätes zu überzeugen. Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
8.5 Alle während der Mietzeit erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn es handelt sich um die Beseitigung der bei Übergabe ausdrücklich gerügten Mängel.
8.6 Zu einer Minderung des Mietzinses ist der Mieter nur berechtigt, wenn es sich um einen anfänglichen vom Vermieter zu vertretenden Mangel der Mietsache handelt.
8.7 Defekte und ausgebrannte Scheinwerferbrenner werden zum Listenpreis berechnet.
8.8 Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten an den Geräten und Zubehörteilen oder von Verlusten ist STUDIO11 unverzüglich Mitteilung zu machen. Reparatureingriffe durch den Kunden selbst sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadensersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter veranlasst bzw. vorgenommen.
8.9 Entsteht im Laufe der Mietzeit an dem Mietgerät ein Mangel, der dessen Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich mindert oder aufhebt, ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit gemindert bzw. aufgehoben ist, zur Entrichtung des Mietzinses in voller Höhe bis zur Rückgabe des Mietgerätes verpflichtet.
8.10 Der Mieter darf das Mietgerät weder ganz noch teilweise veräußern oder anderweitig über das Gerät verfügen. Er darf das Gerät nicht dauernd oder vorübergehend Dritten zum Gebrauch überlassen.
8.11. Der Geltungsbereich der Vermietung ist Deutschland. Der Einsatz der Geräte im Ausland ist nicht zulässig. Im Ausnahmefall kann der Mieter auf einen geplanten Auslandseinsatz der Geräte hinweisen um eine Sondergenehmigung zu erhalten.
9. Haftung
9.1 Der Mieter haftet bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgerätes.
9.2 STUDIO11 haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf schadhafte Teile oder fehlerhafte Leistungen des Mietgerätes oder auf solche, die vom Gerät hin- bzw. wegführen. STUDIO11 haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle Mietgegenstände für die Leihdauer gegen alle Risiken zu versichern bzw. selbst in die Haftung einzutreten. Entstehende Unkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet für alle während der Leihdauer entstandenen Schäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Personals von STUDIO11 verursacht wurden.
10. Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Mietsache
10.1 Die Geräte sind vor Diebstahl ausreichend zu schützen und möglichst unauffällig zu verwahren. Aufbewahrung und Transport in Fahrzeugen haben bei verschlossenem Kofferraum zu erfolgen. Bei Kombi-/Lieferwagen darf zudem der Innenraum nicht einsehbar sein. Während der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) besteht bei Belassen der Mietgegenstände in Fahrzeugen kein Versicherungsschutz.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für die den Mietservice betreffenden Verträge ist der Geschäftssitz von STUDIO11. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Ergänzende Bedingungen für Studionutzung
1. Allgemeines
Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte nur in den Studioräumen von STUDIO11 verwendet werden. Für die im Studio gemieteten Geräte gelten oben aufgeführte Mietbedingungen. Die Nutzung des Studios wird durch eine von dem Vermieter gestellte Person beaufsichtigt.
2. Mietzeit und Mietgebühr
2.1 Von STUDIO11 nicht verschuldeter oder verspäteter Produktionsbeginn bzw. -unterbrechungen werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet. Bei längerer Mietdauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich.
2.2 Die Regelmietzeit beträgt 10 Stunden. Zeitliche Überschreitungen der Tagesmietzeit werden dem Mieter gemäß Preislisten oder den im Kostenvoranschlag deklarierten Preisen belastet. Die Deklarationen im Kostenvoranschlag haben Vorrang vor denen auf der Website oder aus den Preislisten, da nur im Kostenvoranschlag Besonderheiten der Produktion beachtet werden können.
2.3 Am Wochenende bzw. Feiertagen ist das Studio zu räumen.
3. Termine und Nutzung
3.1 Die Räume und die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht, ist aber im Rahmen des Durchführbaren prinzipiell möglich. Vereinbarte Termine müssen spätestens 4 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst die volle Berechnung entsprechend unserer Preisliste für die vereinbarte Mietzeit fällig wird.
3.2 Der Kunde/Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis erforderlich. Der Mieter haftet auch dann für alle entstehenden Schäden. In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält STUDIO11 das Hausrecht und kann diese Räume jederzeit selbst oder durch beauftragte Personen betreten.
4. Urheberrecht
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte an Materialien von Dritten zu erwerben, die im Rahmen der Produktion genutzt werden. Der Mieter stellt STUDIO11 von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen frei.
5. Versicherung und Haftung
5.1 Der Mieter verpflichtet sich bei Abschluss des Mietvertrages, eine gültige Produktionshaftpflicht- oder allgemeine Haftpflichtversicherung zu besitzen, die alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an Personen und Sachen abdeckt. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, falls die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht regulieren sollte oder unzureichend ist.
5.2 STUDIO11 haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen von Eigentum des Mieters, die durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Der Mieter hat für den Versicherungsschutz seines Eigentums selbst Sorge zu tragen. Es besteht für diese Gegenstände kein Versicherungsschutz seitens STUDIO11. Der Mieter haftet selbst für sämtliche Sachschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, beauftragte Dritte oder Besucher in den Räumlichkeiten von STUDIO11 oder an den Produktionsorten verursacht werden. Der Mieter stellt STUDIO11 von jeglichen Ansprüchen frei, die aus Schäden oder Unfällen entstehen, die an der Produktion beteiligten Personen oder Besuchern in unseren Räumlichkeiten widerfahren.
allgemeine GEschäftsbedingungen der DFP DOCK11 GmbH
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der DFP DOCK11 GmbH (im folgenden als DOCK11 bezeichnet), sofern sie nicht die Filmstudio- oder Equipmentvermietung betreffen. Für Vertragsverhältnisse im Rahmen der Anmietung der Räumlichkeiten oder Equipment von DOCK11 gelten die oben ersichtlichen Miet- und Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennen die Kunden die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit den Kunden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
II. VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT
a. Angebote von DOCK11 sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von DOCK11 oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen ohne vorherige Bestätigung zustande.
b. Sollte DOCK11 durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist DOCK11 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Der Kunde ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b. Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DOCK11.
IV. ZAHLUNGSVERZUG
a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet DOCK11 vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt DOCK11 Mahnkosten i.H.v. 10,00 Euro.
V. ZURÜCKBEHALTUNG, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG
a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von DOCK11 ist ausgeschlossen.
c. DOCK11 kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an ihren Geräten jederzeit auf Dritte übertragen VI. Schadenersatz Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
VII. HAFTUNG
a. An DOCK11 übergebene Gegenstände und Materialien werden von DOCK11 grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.
VIII. NUTZUNGSRECHTE UND FREIHALTUNG
a. Der Kunde sichert DOCK11 zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt DOCK11 die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
b. Der Kunde sichert DOCK11 zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton- und Videomaterialien verfügt und räumt DOCK11 die zur Weiterverarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
c. Der Kunde verpflichtet sich, DOCK11 von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und DOCK11 entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von DOCK11 aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung
IX. URHEBERRECHT, VERVIELFÄLTIGUNG UND LIZENZFREIGABE
a. DOCK11 besitzt das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen.
b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Kopien (auch auszugsweise) unserer Produkte selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von uns nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
c. Der Auftragnehmer kann den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
d. Für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Standart-Lizenzfreigabe für den deutschsprachigen Raum und eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriiftlich getroffen werden.
X. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH
a. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben zu Prüfzwecken zu erheben.
b. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Scriptoder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch DOCK11 hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
d. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst Originaldateien (insbesondere Flash-Entwicklungsdateien) verändert hat, die von DOCK11 zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.
XI. ZUSATZLEISTUNGEN
a. Vorbereitungsarbeiten und Vorgespräche werden nach Zeitaufwand berechnet. Die infolge Filmüberprüfungen, Recherche und Kostenvoranschlägen entstandenen Aufwendungen werden zuzüglich Versandspesen und MwSt. in Rechnung gestellt, wenn kein Auftrag erteilt wird.
b. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände, wie z. B. Nacht- oder Wochenendarbeit (soweit nicht im KVA erwähnt), dem Auftraggeber berechnet.
XII. PERSONENBEZOGENE DATEN
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das seine personenbezogenen Daten bei DOCK11 zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).
XIII. SALVATORESCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
XIV. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von DOCK11. Der Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann DOCK11 auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.